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   BVerwG, 29.04.1981 - 1 WB 99.79   

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https://dejure.org/1981,2474
BVerwG, 29.04.1981 - 1 WB 99.79 (https://dejure.org/1981,2474)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1981 - 1 WB 99.79 (https://dejure.org/1981,2474)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1981 - 1 WB 99.79 (https://dejure.org/1981,2474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Herunterstufung des Dienstpostens - Versetzbarkeit eines Soldaten - Dienstliches Bedürfnis - STAN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 WB 99.79
    Schließlich hindert der Hinweis auf den der Versetzung entgegenstehenden Villen der Ehefrau des zu versetzenden Soldaten die Versetzung nicht (BVerwGE 53, 95, 97 f) [BVerwG 11.11.1975 - I WB 24/75].
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 WB 99.79
    Sprachen damit keine zwingenden Gründe gegen eine Versetzung des Antragstellers zum Gerätedepot Kö., so war auch die Entscheidung der SDH, nicht den Hauptfeldwebel K., sondern den Antragsteller aus dem Stab III. Korps herauszuversetzen, nicht ermessensfehlerhaft (vgl. dazu BVerwGE 43, 215).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 164.77

    Zweckmäßigkeit organisatorischer Maßnahmen - Unterministerielle Vereinbarungen -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 WB 99.79
    Die Veränderung der STAN selbst unterliegt dabei als organisatorische Maßnahme der zuständigen Vorgesetzten nicht der gerichtlichen Nachprüfung (BVerwGE 63, 139).
  • BVerwG, 27.11.1979 - 1 WB 119.78

    Anspruch eines Soldaten auf funktionsgerechte Verwendung bei der

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 WB 99.79
    Der Senat hat bereits entschieden, daß selbst ohne Änderung der rechtlichen und tatsächlichen Umstände für die Versetzung sogenannter Weißbuch-Hauptfeldwebel auf "echte" Hauptfeldwebelstellen auf Grund des Gebots nach funktionsgerechter Besoldung (§ 18 BBesG) ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist (BVerwG Beschlüsse vom 27. November 1979 - 1 WB 119/78 - und vom 12. März 1980 - 1 WB 62/79).
  • BVerwG, 29.10.1980 - 1 WB 86.79

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Bezugnahme auf frühere Schriftsätze -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 WB 99.79
    Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich den Vorrang (BVerwG Beschluß vom 29. Oktober 1980 - 1 WB 86/79).
  • BVerwG, 12.03.1980 - 1 WB 97.79

    Versetzbarkeit des Soldaten - Ausbildungsreihe - Personalentscheidung - Besetzung

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 WB 99.79
    Die Fürsorgepflicht gebietet dem zuständigen Vorgesetzten allgemein nicht, auf solche Umstände Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerwG Beschluß vom 12. März 1980 - 1 WB 97/79).
  • BVerwG, 12.03.1980 - 1 WB 62.79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 WB 99.79
    Der Senat hat bereits entschieden, daß selbst ohne Änderung der rechtlichen und tatsächlichen Umstände für die Versetzung sogenannter Weißbuch-Hauptfeldwebel auf "echte" Hauptfeldwebelstellen auf Grund des Gebots nach funktionsgerechter Besoldung (§ 18 BBesG) ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist (BVerwG Beschlüsse vom 27. November 1979 - 1 WB 119/78 - und vom 12. März 1980 - 1 WB 62/79).
  • BVerwG, 12.03.1980 - 1 WB 74.79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 WB 99.79
    Sie machen ihn nicht unversetzbar (BVerwG Beschluß vom 12. März 1980 - 1 WB 74/79).
  • BVerwG, 05.08.1986 - 1 WB 114.85

    Versetzbarkeit des Soldaten - Besondere Sprachkenntnisse - Dienstposten

    Die sich daran schließende Ermessensentscheidung kann vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitang oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 95; 73, 51, 52 [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79]und BVerwG Beschluß vom 29. April 1981 - 1 WB 99/79).

    Für die Versetzung auf eine "echte" Hauptmann-Stelle war daher in Verwirklichung des Gebots der funktionsgerechten Besoldung nach § 18 BBesG ein dienstliches Bedürfnis gegeben (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 29. April 1981 - 1 WB 99/79 - m.w.N.).

    Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß an Unannehmlichkeiten nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich Vorrang vor den persönlichen Interessen des Betroffenen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 29. April 1981 - 1 WB 99/79 - m.w.N.).

  • BVerwG, 09.11.1982 - 1 WB 66.82

    Rechtsmittel

    Bestehen bereits Bedenken, ob eine so allgemein gehaltene, im einzelnen nicht spezifizierte Diagnose und Prognose einen Ortswechsel aus ärztlicher Sicht, weil mit unzumutbaren Risiken behaftet, ausschließt (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. April 1981 - 1 WB 99/79), so ist weiter zu berücksichtigen, daß der Beratende Arzt des BMVg - P V 7 - am 7. Januar 1981 und am 8. Oktober 1981 bescheinigt hat, er sehe "ärztlicherseits keinen wesentlichen Hinderungsgrund für einen Umzug".

    Alter und Gesundheitszustand der Eltern oder der Schwiegereltern eines zu versetzenden Soldaten hindern die Versetzung grundsätzlich nicht (BVerwG Beschlüsse vom 12. März 1980 - 1 WB 97/79 - und vom 29. April 1981 - 1 WB 99/79).

  • BVerwG, 05.11.1987 - 1 WB 184.86

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung eines Soldaten unter Verwendung als

    Soweit daher die mit einer Versetzung verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile nicht das übliche Maß an Unannehmlichkeiten überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich Vorrang vor den persönlichen Interessen des Betroffenen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 29. April 1981 - 1 WB 99/79 - und vom 5. August 1986 - 1 WB 115/84).
  • BVerwG, 09.12.1986 - 1 WB 68.86

    Versetzung eines Soldaten - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung

    Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß an Unannehmlichkeiten nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich Vorrang vor den persönlichen Interessen des Betroffenen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 29. April 1981 - 1 WB 99/79 - und vom 5. August 1986 - 1 WB 114/85).
  • BVerwG, 20.08.1981 - 1 WB 118.80

    Versetzung eines Berufssoldaten - STAN - Dienstgradgerechte Verwendung

    Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich den Vorrang (BVerwG Beschluß vom 29. April 1981 - 1 WB 99/79).
  • BVerwG, 08.11.1983 - 1 WB 30.83

    Vorliegen eines persönlichen Bedürfnisses für die Verwendung eines Berufssoldaten

    Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich den Vorrang (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. April 1981 - 1 WB 99/79).
  • BVerwG, 25.06.1986 - 1 WB 95.85

    Versetzung eines Soldaten - Verstoß gegen dienstliche Fürsorgepflichten -

    Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile - wie im vorliegenden Fall - das übliche Maß nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich den Vorrang (vgl. - für den Fall der Versetzung - BVerwG Beschluß vom 29. April 1981 - 1 WB 99/79).
  • BVerwG, 26.02.1982 - 1 WB 77.81

    Versetzung eines Berufssoldaten - Entscheidung des zuständigen Vorgesetzten über

    Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich den Vorrang (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. April 1981 - 1 WB 99/79).
  • BVerwG, 11.12.1984 - 1 WB 26.84

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Soldaten - Kommandierung und Versetzung eines

    Soweit die damit verbundenen Schwierigkeiten und Nachteile das übliche Maß nicht überschreiten, verdient das Interesse der Bundeswehr, den Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, grundsätzlich den Vorrang (vgl. BVerwG Beschluß vom 29. April 1981 - 1 WB 99/79).
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